AGB

Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund nachstehender Bedingungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im besonderen mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.

 

1. Preise: Alle Preise sind unverbindlich. Die Preise werden auf Grund der am Tage der Offertstellung oder Bestätigung massgebenden Kosten kalkuliert. Auf Grund der mitunter starken Volatilitäten der petrochemischen Rohstoffe müssen wir uns vorbehalten, die Preise auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den neuen Gegebenheiten anzupassen.

 

2. Versand, Fracht, Porto, Verpackung: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Frachtkosten werden individuell verrechnet. Eine handelsübliche Verpackung ist in den Preisen inbegriffen. Besondere Wünsche werden in Rechnung gestellt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandaufnahme innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden. Lieferung: franko Domizil / Bahnstation ab CHF 1‘000.- Warenwert.

 

3. Erzeugnisse in Sonderausführung: Wir behalten uns aus fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, bis 10 % mehr oder weniger als die bestellte Anzahl zu liefern. Bei Aufträgen unter 250 kg sind bis zu 20 % gestattet. Die Fakturierung erfolgt der tatsächlich gelieferten Anzahl entsprechend. Rollenware mit Kernen errechnen sich brutto für netto.

 

4. Lieferpflicht: Unsere Liefertermine sind unverbindlich, werden jedoch, wenn irgend möglich, eingehalten. Bei Nichteinhalten unsererseits ist der Besteller keinesfalls berechtigt, Schadensansprüche zu erheben oder die Bestellung ohne Ansetzung einer angemessenen Nachfrist zu annullieren. Unter keinen Umständen kann der Besteller die Annullierung eines bereits in Ausführung begriffenen Auftrages verlangen. Verspäteter Eingang von Roh- und Fremdmaterialien, ebenso schwere Betriebsstörungen, Arbeiterausstände usw., die durch Zufall oder höhere Gewalt entstanden sind, befreien uns von der Einhaltung der Lieferfristen. Die vereinbarte Lieferzeit wird vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Versendung oder Bereitstellung der Ware ab Fabrik gerechnet. Bei bedruckter Ware beginnt die bestätigte Lieferzeit erst dann, wenn sämtliche Druckunterlagen verfügbar sind und die Druckfreigabe erteilt wurde.

 

5. Zahlung: Die Fakturen sind spätestens innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zahlbar oder gemäss anders lautenden vereinbarten Zahlungskonditionen. Wir behalten uns das Recht vor, für verspätete Zahlung einen Verzugszins von 6 % nebst Spesen in Anrechnung zu bringen. Im Falle des Verzugs erfolgt das Inkasso mittels Einzugsmandat.

 

6. Gewährleistung: Wir sind fortwährend bestrebt, nur beste Fabrikate zu liefern, indem wir der Auswahl und Lieferung unserer Produkte, Rohmaterialien und Halbfabrikate grösste Sorgfalt schenken. Bei Erzeugnissen aus Sonderanfertigungen achten wir auf möglichst genaue Einhaltung der Qualität, Masse und Farbnuancen. Wir übernehmen deshalb für die Güte unserer Ware insofern Gewähr, als wir für die innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auftretenden Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Eine Gewähr für Haltfestigkeit und Lichtbeständigkeit der Farben wird nicht geleistet. Ansprüche auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen wir ab. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber innerhalb 8 Tagen, anzubringen. Im Falle von geheimen Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel, spätestens aber innerhalb 3 Monaten nach Empfang der Waren, anzubringen.

 

Gewährleistung wegen Mängeln ist ausgeschlossen, sofern
a) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder Tauglichkeit der gelieferten Ware handelt
b) der Mangel auf unsorgfältige Behandlung, Fahrlässigkeit oder Unfall von Seiten des Bestellers zurückzuführen ist c) es sich um leichte Abweichungen in den Nuancen der Farben, der Transparenz, Opazität oder Gleitfähigkeit handelt d) die Materialstärke eine Toleranz von +/- 10 % nicht übersteigt
e) die Masse eine Toleranz von +/- 5 % nicht übersteigen
f) ein Ausschuss von 3 % bei bedruckten und 1 % bei unbedruckten Artikeln nicht übersteigt
g) die Mängelrüge nicht innerhalb der vertraglich festgesetzten Frist erfolgt 

 

7. Garantie: Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Sachschäden, die auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse und Produkte oder die direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Mängel geben dem Käufer im Rahmen der Gewährspflicht lediglich Anspruch auf Rückgabe der nachweisbar fehlerhaften Ware gegen Ersatzlieferung oder, soweit die Ware verarbeitet ist, auf Schadenersatz in einem Betrage, der unter keinen Umständen den fakturierten Wert der verarbeiteten und nachweislich fehlerhaften Mengen der Lieferung übersteigen kann.

 

8. Urheberschutz, Klischees: Der Käufer versichert, dass die zur Ausführung gelangenden Aufdrucke nicht gegen Schutzrechte Dritter verstossen. Die Kostenanteile für Manuskripte, Entwürfe, Reinzeichnungen, Original- und Gummiklischees sind, falls nichts anderes ausdrücklich bestätigt, im Warenpreis nicht enthalten und werden separat in Rechnung gestellt. Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, abgenutzte Gummiklischees ohne vorherige Rückfrage zu erneuern und dem Käufer in Rechnung zu stellen.

 

9. Abschlüsse / Abrufauftrage: Diese sind ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren. Der Bezug der Artikel hat längstens nach 12 Monaten oder gemäss Auftragsbestätigung zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist steht uns das Recht zu, nicht bezogene Ware auszuliefern bzw. zu fakturieren.

 

10. Gerichtsstand: Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten sind ausschliesslich das Kreisgericht Wil / das Handelsgericht St. Gallen zuständig.